Verbot der AfD, jetzt sofort!

Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist eine ernste Bedrohung für unsere Demokratie. Um die freiheitliche Demokratie zu schützen, ist es nötig, sofort ein Partei­verbots­verfahren gegen die AfD einzuleiten. Es existiert ein 1.100-seitiges Gutachten des Bundes­verfassungs­schutzes und ein 1.500-seitiges Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Die Fakten sind den Verantwortlichen also bekannt und das Gutachten der GFF zeigt, dass ein Parteiverbot der AfD Erfolg verspricht.

 

Rechtliches Prozedere des AfD-Verbots

Im Grundgesetz, Artikel 21, steht als Grundlage für ein Parteiverbot:

„(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
(Art. 21 Abs. 2 GG) und

„(4) Über die Frage der Verfassungs­widrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundes­verfassungs­gericht.“
(Art. 21 Abs. 4 GG)

Im Bundes­verfassungs­gerichts­gesetz (BVerfGG) ist geregelt, wer einen Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, stellen kann:

„(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden.“
(§ 43 Abs. 1 BVerfGG)

Das bedeutet, die drei Organe Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können ein Partei­verbots­verfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) beantragen und so einleiten. Beschließt die Regierung, unter der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU), ein Partei­verbots­verfahren gegen die AfD einzuleiten, braucht die Regierung dafür also keine Zustimmung des Bundestags oder Bundesrats.

Recht oder Pflicht?

Eine Partei für verfassungswidrig zu erklären, ist einerseits ein Recht dieser drei Staatsorgane. Es ist auch legitim, darüber zu debattieren, ob man dieses Recht in Anspruch nehmen möchte? Es ist jedoch auch eine Pflicht. Und über diese Pflicht, die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (FDGO) vor maßgeblicher Beeinträchtigung oder gar ihrer Beseitigung zu schützen, kann man nicht debattieren

Pflicht ist Pflicht! Dieser Pflicht nicht nachzukommen, ist ein aktiver Verrat an unserer Demokratie.

 

Forderung!

Bei Amtsantritt hat der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz folgenden Schwur geleistet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Deswegen fordern wir Bürger, diesem Schwur Folge zu leisten und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Aus dieser Verpflichtung folgt die Pflicht des Kanzlers und der Bundesregierung, ein Partei­verbots­verfahrengegen die AfD einzuleiten.

Wann?

Da die Fakten (s.o.) ausreichend bekannt sind, gibt es keinen Grund, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auch nur noch um einen Tag zu verzögern, oder gar ganz zu blockieren. Das empfinden wir als Verrat und fordern deswegen ein sofortiges Handeln.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 fand die „Reichskristallnacht“ statt, ein schrecklicher Pogrom gegen jüdische Menschen. Dieses schreckliche Ereignis, das historisch als der Moment gilt, an dem sich die ganze Grausamkeit der Nazis zeigte, ist im Gedenken und eine Warnung, was Faschismus bedeutet: Wir setzen den 9. November 2026 als Stichtag, bis zu dem die Bundesregierung spätestens ein Partei­verbots­verfahren gegen die AfD beim Bundes­verfassungs­gericht beantragen soll.

Das ist mehr als genug Zeit, ein Partei­verbots­verfahren auf den Weg zu bringen und das Geicht zu wahren, einen Weg dorthin zu gehen.

Am 23. März 2027 jährt sich der Beschluss des sogenannten Ermächtigungs­gesetzes (Titel „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) zum 94. Mal. Dieses Datum sehen wir symbolisch als mahnende Frist. Sollten die Verantwortlichen ihrer Pflicht bis dahin nicht nachgekommen sein, müssen wir davon ausgehen, dass sich die Geschichte auf furchtbarste Weise wiederholt.

 

Wie kam es 1933 zur Macht­er­greifung?

Zur Durchsetzung des Ermächtigungs­gesetzes war eine ⅔-Mehrheit nötig, über die die NSDAP und die ebenfalls rechte DNVP alleine nicht verfügten. Für das Ermächtigungs­gesetz, und damit das faktische Ende der Demokratie der Weimarer Republik, stimmten maßgeblich:

  • NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei)
  • Zentrum (Deutsche Zentrumspartei)
  • DNVP (Deutschnationale Volkspartei)
  • BVP (Bayerische Volkspartei)

Das sind die vier Parteien, ohne deren Stimmen die Machtergreifung unmöglich gewesen wäre. Es handelte sich also viel mehr um eine Machtübergabe an die Nazis der NSDAP durch die christlichen Konservativen vom Zentrum, der BVP und weiterer Parteien.

Geschlossen dagegen stimmte nur die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Parlament gedrängt.

 

Nazis verbieten oder politisch stellen?

Von 1930 an stand genau diese Frage im Raum: ob man die NSDAP verbieten solle? Man entschied sich dagegen und wollte die Nazis stattdessen politisch stellen. Und aus heutiger Sicht wissen wir, wie fatal diese Fehlentscheidung letztlich war! Deswegen ist es heute unverantwortlich, die AfD heute wieder „nur“ politisch stellen zu wollen. Was man damals nicht sicher wusste, ist heute bekannt und vorhersehbar: Das wird nicht funktionieren.

Spätestens im Herbst 2029 steht die nächste Bundestagswahl (BTW) an. Dabei zeigen sich jetzt schon erschreckend hohe Umfragewerte für die AfD, je nach Umfrageerhebung zwischen 26 und 29 %. Die NSDAP erreichte 1933 31,1  %, was letztendlich auch dem Potenzial der AfD entsprechen dürfte.

Es ist klar zu sehen, dass die AfD-Anhänger nicht durch Argumente und Ermahnungen zu erreichen sind und über eine hohe Mobilisierung verfügen, während linke Wähler eher zum Nichtwählen neigen. Darauf zu hoffen, den Rechts­extrem­ismus per Wahl abzuwehren, ist also eher illusorisch. Ebenso, wie die Hoffnung, dass die Union aus CDU und CSU, die übrigens als Nachfolgeparteien des Zentrums gelten, nicht mit der AfD koalieren würde. Soll unsere Demokratie wirksam geschützt werden, bleibt nur das Partei­verbots­verfahren gegen die AfD.

Die AfD mit guter Politik bekämpfen?

Eine weitere Hoffnung sagt, mit guter Politik könne die Lage in Deutschland so weit verbessert werden, dass dies dem Rechts­extrem­ismus den Nährboden entziehe. Doch das ist eine Illusion! Eine solche richtige Politik braucht zu viel Zeit, bis sie real eine positive Veränderung bewirken kann. Dieser Wandel zum Positiven muss Ziel der Politik sein, wird die AfD jedoch unmöglich noch rechtzeitig stoppen.

Es bleibt faktisch nur die eine Chance, dass durch ein Partei­verbots­verfahren die AfD verboten wird, bevor unsere FDGO zu sehr beeinträchtigt oder gar beseitigt wird. Nur ein Verbot der AfD rettet unsere Demokratie!

 

Ausreden

Politik und Medien behaupten, es gebe hohe Hürden, eine Partei zu verbieten. Zu Zeiten der Nazis der NSDAP war das auch so. Es gab keine klare Regelung, wie heute im Art. 21 GG. Außerdem fehlte die Erfahrung, wie schrecklich das ganze enden würde.

Das wurde von den Autoren des Grundgesetzes sehr wohl bedacht und mehrere Schutzmaßnahmen in das GG geschrieben, damit ein „Nie wieder!“ gewährleistet ist. Tatsächlich wurde die Hürde im Artikel 21 bewusst niedrig angelegt:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
(Art. 21 Abs. 2 GG)

Unsere Verfassung nimmt Parteien bewusst auch für das Verhalten ihrer Anhänger direkt in Haftung. Theoretisch könnte die AfD also sogar dann für verfassungswidrig befunden werden, wenn sie selbst keine solchen Ziele verfolgen würde. Das ist natürlich nicht der Fall, aber es zeigt, dass es unwahr ist, zu behaupten, die AfD müsse im Ganzen nachweislich rechtsextremistisch sein, wenn sie sogar für ihre Anhängerschaft zur Verantwortung gezogen werden kann.

Darüber hinaus ist es für ein Parteiverbot nicht nötig, dass die AfD das Ziel verfolgt, die FDGO zu beseitigen. Es reicht explizit aus, wenn sie das Ziel anstrebt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Und auch hier wurde die Schwelle bewusst niedrig genug angelegt, damit sich eine rechtsextreme Partei nicht herauswinden können möge.

Scheitern möglich?

Eine weitere Ausrede ist, ein Partei­verbots­verfahren könne scheitern und dies der AfD weitere Stimmen einbringen. Was eine fatale, aber auch falsche Logik ist, denn wenn man gar nicht erst versucht, die AfD zu stoppen, wird man unsere Demokratie und unser Land auf jeden Fall der AfD ausliefern. Doch mit einem Partei­verbots­verfahren haben wir eine reale Chance, die AfD zu stoppen.

Kommt das Verbot zu spät?

Ein Blick in die USA zeigt, dass der zweite Amtsantritt Donald Trumps zwar schwerwiegende Folgen hat und Leid und Tod, auch durch ICE, verursacht. Es zeigt jedoch auch, dass eine Demokratie kämpfen und weiter bestehen kann!

Das gilt auch für Deutschland und die Bedrohung durch die AfD. Sollte die AfD die Stimmenanteile bei der nächsten BTW erhalten, wie es sich heute abzeichnet, ist sie deswegen noch lange nicht an der Macht. Sie wird den Parlamentarismus noch massiver stören, als sie das heute schon tut. Sie wird eine noch wirkungs­vollere Plattform für ihre Propaganda haben. Aber aus eigener Kraft wird sie nicht an die Macht kommen. Denn dazu bräuchte sie entweder eine absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag, oder einen Koalitionspartner für eine gemeinsame Mehrheit.

Gibt es keinen Koalitionspartner für die AfD – und hierfür stünde bestenfalls die Union aus CDU und CSU im Raum –, kann sie in Schach gehalten werden, bis ein Partei­verbots­verfahren zu einem Urteil und dem Verbot der AfD führt.

 

Die Brandmauer

Solange die AfD keine absolute Mehrheit erreicht, und so selbst regieren kann, kann sie politisch in Schach gehalten werden. Die Methode, die das ermöglicht, wird „Brandmauer“ genannt. Die zwei Aspekte der Brandmauer sind:

  1. Nicht mit der AfD zu koalieren, um ihr so keine Regierungsmacht zu geben.
  2. Keine Mehrheiten suchen, die nur mit den Stimmen der AfD zustande kommen. So wird der AfD ihr Einfluss genommen.

Diese beiden Punkte der Brandmauer verhindern, dass die AfD politische Macht erhält und mit rechts­extrem­istischem Streben die Politik unseres Landes vergiftet. Und es ist auch vollkommen legitim, zu beschließen, nichts umzusetzen, wofür man die Stimmen der AfD bräuchte.

Steht die Brandmauer noch?

Ja, aktuell steht diese Brandmauer zur AfD noch, auch wenn es aus CDU/CSU und FDP Stimmen gibt, diese Brandmauer aufzugeben. Was fatal wäre, denn abgesehen davon, wie wichtig diese Brandmauer ist, wird sie erst noch wirklich relevant, wenn die AfD noch deutlich stärker wird. Dennoch darf man die AfD heute auch nicht unterschätzen, denn sie liegt nur noch ein paar Prozent unter den 33,1 %, die die NSDAP 1933 schließlich erreichte.

Friedrich Merz kündigte bereits während des Wahlkampfs an, die Brandmauer einzureißen, mit der Aussage, er beschaffe sich eine Mehrheit gegen Migranten, egal mit wem – gemeint war damit ganz klar die AfD. Und so öffnete die CDU/CSU unter Kanzler Merz am 29. Januar 2025 schließlich die Brandmauer.

Die jetzige CDU/CSU mit diesen Spitzen­politikern ist leider kein Garant mehr dafür, dass sie nicht weitere Male Mehrheiten mit der AfD sucht oder gar eine Koalition mit ihr eingeht. Und ein Kanzler Merz, der vor seiner Wahl noch behauptete, eine Lockerung der Schuldenbremse dürfe es nicht geben, nutzte dann noch die Mehrheits­verhältnisse im scheidenden Bundestag, um das GG für eine Lockerung der Schuldenbremse zu ändern. Dieser Kanzler ist nicht zuverlässig!

Kein Risiko!

Doch selbst wenn wir davon ausgehen, dass die Union nicht mit der AfD zusammenarbeitet, ist es viel zu riskant, sich auf Dauer auf eine funktionierende Brandmauer zu verlassen. Das kann nur eine Notlösung sein, bis die AfD schließlich verboten wird!

 

Was sagen wir 2045?

Stehen wir 2026 drei Jahre vor einer drohenden Machtergreifung neuer Nazis, entspricht das der Situation von 1930. 1930 dauerte es noch 9 Jahre bis zum 2. Weltkrieg und 15 Jahre bis zu dessen Ende. Das würde so gesehen dann dem Jahr 2041 entsprechen. Und bis zum Nachfolger des GG, wären wir dann im Jahr 2045.

Worauf blicken wir also 2045 zurück? Auf eine Machtübernahme der AfD? Auf ein 4. Reich und einen schrecklichen Krieg oder Bürgerkrieg? Und dann sehen wir, dass ein Partei­verbots­verfahren all das hätte verhindern können, aber die CDU/CSU wollte es nicht!

Es ist unser aller Pflicht, mit Meinungsäußerung und andauerndem, friedlichem Protest, solch eine horrende Zukunft unbedingt zu verhindern!

Wer sind „wir“?

Wir sind Millionen Menschen in Deutschland, die sich sehr um unser Land und unsere Demokratie sorgen. Wir sind die, die klar gegen Rechts sind. Eine weitgehend stille Mehrheit, die im herrschenden Hass und in der Flut rechter Bots unterzugehen scheint.

Wir fordern verantwortliches Handeln von unserer Bundesregierung und dem amtierenden Kanzler Friedrich Merz!

Uns geht es nicht um eine Diskussion, ob und wie rechtsextrem die AfD wohl sein mag. Die Gutachten liegen auf dem Tisch! Es geht uns auch nicht um eine Debatte, ob man die AfD verbieten sollte, oder nicht. Es ist die Pflicht aller Demokraten, das Partei­verbots­verfahre sofort auf den Weg zu bringen. Darüber wird nicht mehr diskutiert!