Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist eine ernste Bedrohung für unsere Demokratie. Um die freiheitliche Demokratie zu schützen, ist es nötig, sofort ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Es existiert ein 1.100-seitiges Gutachten des Bundesverfassungsschutzes und ein 1.500-seitiges Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Die Fakten sind den Verantwortlichen also bekannt und das Gutachten der GFF zeigt, dass ein Parteiverbot der AfD Erfolg verspricht.
Im
Grundgesetz Artikel 21
steht, als Grundlage für ein Parteiverbot:
„(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem
Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand
der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind
verfassungswidrig.“
(Art. 21 Abs. 2 GG) und
„(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach
Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher
Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.“
(Art. 21 Abs. 4 GG)
Im Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) ist
geregelt, wer Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei
verfassungswidrig ist, stellen kann:
„(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei
verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des
Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung
ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des
Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem
Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt
werden. Der Antrag auf Entscheidung über den
Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann
hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine
Partei verfassungswidrig ist, gestellt
werden.“
(§ 43 Abs. 1 BVerfGG)
Das bedeutet, die drei Organe Bundesregeirung, Bundestag oder Bundesrat können ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfasungsgericht (BVerfG) beantragen und so einzuleiten. Beschließt die Regierung, unter der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers Freidrich Merz (CDU), ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, braucht die Regierung dafür also keine Zustimmung des Bundestags oder Bundesrats.
Eine Partei für verfassungswidrig zu erklären, ist einerseits ein Recht dieser drei Staatsorgane. Es ist auch legitim, darüber zu debateiren, ob man diese Recht in anspruch nehmen möchte? Es ist jedoch auch eine Pflicht. Und über diese Pflicht, die „Freiheitliche demokratische Grundordnung“ (FDGO) vor massgeblicher Beinträchtigung oder gar ihrer Beseitigung zu schützen, kann man nicht debatieren.
Pflicht ist Pflicht! Dieser Pflicht nicht nachzukommen, ist ein akitiver Verrat an unsere Demokratie.
Bei Amtsantrit hat der amtierende Bundeskanzler
Friedrich Merz folgenden Schwur gelistet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe.“
Deswegen fordern wir Bürger diesem Schwur folge zu leisten und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Aus dieser Verpflichtung folgt die Pflicht des Kanzlers und der Bundesregierung, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Da die Fakten (s.o.) ausreichend bekannt sind, gibt es keinen Grund ein Verbotsverfahren gegen dei AfD auch nur noch um einen Tag zu verzögern, oder gar ganz zu blockieren. Das empfinden wir als Verrat und fordern deswegen ein sofortiges Handeln.
In der Nacht vom 9. auf den 10. November fand die „Reichskristallnacht“ statt, ein schrecklicher Pogrom gegen jüdische Menschen. Dieses schreckliche Ereignis, das historsich als der moment gilt, an dem sich die ganze Grausamkeit der Nazis zeigte, Im Gedenken udn als Warung, was Faschismus bedeuet, setzten wir den 9. November 2026 als Stichtg, bis zu dem die Bundesregierung spätesten ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfasungsgericht beantragen soll.
Am 23. März 2027 jährt sich der Beschluss des sogenannten Ermächtigungsgesetzes (Titel „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) zum 94. Mal. Dieses Datum sehen wir symbolisch als mahnende Frist. Sollten die Verantwortlichen ihrer Pflicht bis dahin nicht nachgekommen sein, müssen wir davon ausgehen, dass sich die Geschichte auf fruchtbarste Weise wiederholt.
Für das Ermächtigunsgesetz war eine ⅔-Mehrheit nötig, über die die NSDAP und die ebenfalls rechte DNVP alleine nicht verfügten. Für das Ermächtigunsgesetz, und damit das faktiche Ende der Demokratie der Weihmarer Republik, stimmten:
Das sind die vier Parteien, ohen deren Stimmen, ohne die die Machtergreifung unmöglich gewesen wäre. Es handelte sich also viel mehr um eine Machtübergabe an die rehen Parteien NSDAP und DNVP durch die christlichen Konservativen vom Zenturm und der BVP.
Geschlossen dagegen stimmte nur die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Parlament gedrängt.
Von 1930 an stand genau diese Frage im Raum, ob man die NSDAP verbieten solle? Man entschied sich dagegen und wollte die Nazis stattdessen politisch stellen. Und aus heutiger Sicht wissen wir, wie fatal diese Fehlentscheidung letztlich war! Deswegen ist es heute unverantwortlich, die AfD heute wider „nur“ politisch stellen zu wollen. Was man damals nicht sicher wusste, ist heute bekannt und vorhersehbar: Das wird nicht funktionieren.
Spätestens im Herbst 2029 steht die nächste Bundestagswahl (BTW) an. Dabei zeigt sich jetzt schon erschreckend hohe Umfragewerte für die AfD, je nach Umfrageerhebung zwischen 26 und 29 %. Die NSDAP ereichte 1933 31,1 %, was letztendliche auch dem Potenzial der AfD entsprechen dürfte.
Es ist klar zu sehen, dass die AfD-Anhänger nicht durch Argumente und Ermahnunge zu erreichen sind dun über eien hohe Mobilisierung verfügen, während linke Wähler eher zum Ncihtwählen neigen. Darauf zu hoffen, den Rechtsextremisus per Wahl abzuwehren, ist also eher Ilusionär. Ebenso, wie die Hoffnung die Union aus CDU/CSU, die übrigens als NachvolgeParteien des Zentrums gelten, würden nicht mit der AfD koalieren. Soll unser Demokratie wirksam geshützt wedn, bleibt nur das Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
Eine weitere Hoffnung sagt, mit guter Politik könne die Lage in Deutschland soweit verbessert werden, dass dies dem Rechtsextremismus den Nährboden entziehe. Doch das ist eine Illusion! Eien solche richtige Politik braucht zu viel Zeit, bis sie eie positive Veränderung bewirken kann. Dieser Wandel zum Postiven muss Ziel der Politik sein, wird die AfD jedoch unmöglich noch rechtzeitig stoppen.
Es bleidt faktisch nur die eine Chacne, dass durch ein Parteiverbotsverfahren die AfD verboten wird, bevor unsere FDGO zu sehr beeinträchtigt oder gar beseitigt wird. Nur ein Verbot der AfD rettet unsere Demokratie!
Politik und Medien behaupten, es gebe hohe Hürden eine Partei zu verbieten. Zuzeiten der Nazis der NSDAP war das auch so. Es gab keine klare Regelung, wie heute im Art. 21 GG. Außerdem fehlte die Erfahrung, wie schrecklich das ganze enden würde.
Das wurde von den Autoren des Grudngesetzes sehr wohl bedacht und mehrere Schutzmaßnahmen in das GG geschrieben, damit ein „Nie wieer!“ gewehrleistet ist. tatsächlich wurde die Hürde im Artikel 21 bewusst neidrig angelegt.
„Parteien, die nach ihren Zielen oder
nach dem Verhalten
ihrer Anhänger darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland
zu gefährden, sind
verfassungswidrig.“
(Art. 21 Abs. 2 GG)
Unsere Verfassung nimmt Parteien bewusut auch für das Verhalten ihrer Anhänger in direke Haftung. Thoretisch könnte die AfD also sogar dann für verfassungswidrig befunden werden, wenn sie selbst keine solchen Ziele verfolgen würde. Das ist natürlich nciht der Fall, aber es zeigt, dass es unwhr ist, zu behauoten die AfD müse im Ganzen, anchweislcih rechtsextremistisch sei, wnen sie sogar für ihre Anhängerschaft zur Verantwortung gezogen werden kann.
Darüber hinaus ist es für ein Parteiverbot nicht nötig, dass die AfD das Ziel verfolgt, die FDGO zu beseitigen. Es reicht explizit aus, wenn sie das Ziel anstrebt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Und auch hier wurde die Schwelle bewusst niedrig genug angelegt, damit sich eine rechtsextreme Partei nicht rauswinden können mag.
Eine weitere Ausrede ist, ein Parteiverbotsverfahren könne scheitern und dies der AfD weiterer Stimmen einbringen. Was eine fatale du auch flache Logik ist, denn wenn man gar nicht erst versucht, die AfD zu stoppen, wird man unsere Demokratei dun unser Ladn auf jeden Fall der AfD ausleifern. Doch mit einem Parteiverbotsverfahren haben wir eine reale Chacne, die AfD zu stoppen.
Ein Blick in die USA zeigt, dass der zweite Amtsantritt Donald Trumps zwar schwerwiegende Folgen hat und Leid und Tod, auch durch ICE verurscht. Es zeigt jedoch auch, dass eine Demokrtie kämpfen und weiter bestehen kann!
Das gilt auch für Deutschland und die Bedrohung durch die AfD. Sollte die AfD die Stimenanteile bei der nächsten BTW erhalten, wie es sich heute abzeichnet, ist sie deswegen noch lange nciht an der Macht. Sie wird den Palamnetarismsu noch masiver stören, als sie das heute schon tut. Sie wird eine noch wirkungsvollere Plattform für ihre Propagandar haben. Aber aus eigener Krft wird seie nciht an dieMacht kommen. Denn dazu bräcuhte sie entweder ein absolute Meerhheit der Stize im Bundestag, oder einen Koalitionspartner für eien gemeinsame Mehrheit.
Gibt es kein Koalitonsparnter für die AfD –und hierfür stünde bestenfalls die Union aus CDU und CSU im Raum –, kan sie in Schch gehlaten werden, bis ein Parteiverbotsverfahren zu eienm Urteil und de Verbot der AfD führt.
So lange die AfD keine absolute Mehrheit erreicht, und so slesbt regeiren kann, kann sie politisch in Schach gehalten werden. Die Mehtode, die das ermöglicht, wird „Brandmauer“ genannt. Die zwei Aspekte der Brandmauer sind:
Diese beiden Punkte der Brandmauerverhindern, dass die AfD politische Machte erhält und mit rechtsetremistischen Streben die Politik unseres Landes vergiftet. Und es ist auch vollkomen legitim, zu beschließen, nichts umzusetzten, wofür man die Stimen der AfD bräuchte.
Ja, aktuel sthet diese Brnadmauer zur AfD noch, auch wenn es aus CDU/CSU udn FDP Stimen gibt, diese Brandmauer aufzugeben. Was fatal wäre, denn abgesehen davon, wie wichtig diese Brandmauer ist, wird sie erst wirklcih relevant, wnen die AfD nochdeutlcih stärker wird. Dennoch darf an die AfD heute auch nicht unterscätzen, denn sie leigt nur noch ein paar Prozent unter den 33,1 %, die die NSDAP 1933 schließlich erreichte.
Friedrich Merz kündigte beriets während des Wahlkampfs an, die Brandmauer einzureissen, mit der Asusge er beschaffe sich eine Mehrheit gegen Migranten, egaal mit wem – gemient war damit ganz klar die AfD. JUdn so öffnete die CDU/CSU unter Kanzler Merz am 29. Januar 2025 schließlich die Brandmauer.
Die jetzige CDU/CSU mit diesen Spitzenpolitikern ist leider kein Garant mehr dafür, dss sie nicht weitere Male Mehrheiten mit der AfD scuht ode rgar eine koalition mirt ihr eingeht. Und ein Kanzler Merz, der vor seiner ahl noch behauoete, eine lockerung der Schuldenbremse dürfe es nicht geben, nutze dann noch dei Merhheitsverhältnisse im scheidendem Bundestags, um das GG für eine Lockerung der Schuldenbremse zu ändenr.
Doch selbst wenn wir dvon ausgingen, dass die Union ncith mit der AfD zusammenarbeitet, ist es viel zu riskant, sich auf Dauer auf eine funktionierende Brandmauer zu verlassen.Das kann nur ein Notlösung sein, bis die AfD schließlcuh verboten wird!
Stehen wir 2026 drei Jahre vor einer drohenden Mchtergreifung neue Nazis, entspricht das der Situatin von 1930. 1930 dauerte es noch 9 Jahre bis zum 2. Weltkrieg und 15 Jahre bis zu dessen Ende. Das würde so gesehe dann dem Jahr 2041 ensprechen. Udn bis zum Nachfolger des GG, wären wir dann im Jahr 2045.
Auf was blicken wir also 2045 zurück? auf eien Machtübernahme der AfD? auf ein 4. Reich und eine schrecklichen Krieg oder Bürgerkrieg? dun dann sehen wir, das ein Parteiverbotsverfahren all das hätte verhindern können, aber die CDU/CSU wollte es nicht!
Es ist unser aller Pflicht, mit Meinungsäußerung und andauerndem, friedlichen Protest, solch eine horrende Zukunft zu verhindern!